
Lasst euch erleuchten!
Licht am Fahrrad hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung genommen. Und es erscheint kaum absehbar, dass die Innovationsschübe kleiner werden.
Ich möchte an dieser Stelle keine Marktübersicht bieten, sondern aus meiner Sicht über Fahrradbeleuchtung im Alltag berichten. Obendrein will ich darstellen, welchen Sicherheitsgewinn Licht darstellt.
Die Initialzündung für vernünftige Fahrradbeleuchtung rührt meiner Ansicht nach vom Nabendynamo her. Einfach ein geniales Teil, das sich da statt einer normalen Nabe im Vorderrad dreht. Die Vorteile gegenüber dem damaligen, sogenannten Seitenläufer, sind offensichtlich. Egal von welchem Fabrikat, er ist geräuschlos.
Er nervt also nicht mit diesem unsäglichen Reibungsgeräusch an der Reifenflanke. Darüber hinaus funktioniert er auch bei Regen und Schnee, ist immer richtig eingestellt und braucht nicht ein- und ausgeschaltet zu werden. Für Alltagsfahrer klar die erste Wahl, die etwas Mehrgewicht gegenüber Akkubeleuchtung in Kauf nehmen. Letztere hat den unbestreitbaren Vorteil der optionalen Verwendung.
Man benutzt sie nur, wenn man sie braucht. Wer aber im Sommer abends vom Biergarten heimfährt oder je die Tunnel am Gardasee passiert hat, weiß fest installiertes Licht am Fahrrad zu schätzen.
Egal von welchem Fabrikat, er ist geräuschlos. Er nervt also nicht mit diesem unsäglichen Reibungsgeräusch an der Reifenflanke. Darüber hinaus funktioniert er auch bei Regen und Schnee, ist immer richtig eingestellt und braucht nicht ein- und ausgeschaltet zu werden.
Für Alltagsfahrer klar die erste Wahl, die etwas Mehrgewicht gegenüber Akkubeleuchtung in Kauf nehmen. Letztere hat den unbestreitbaren Vorteil der optionalen Verwendung. Man benutzt sie nur, wenn man sie braucht. Wer aber im Sommer abends vom Biergarten heimfährt oder je die Tunnel am Gardasee passiert hat, weiß fest installiertes Licht am Fahrrad zu schätzen.

Homogene Lichtverteilung
Fahrradbeleuchtung gibt es in allen möglichen Facetten. Was für wen gut ist, ist vom Einsatzzweck abhängig. Entscheidender als die Lichtstärke, die mal in Lux, mal in Lumen und Candela angegeben wird, ist die Lichtverteilung. Die besten Lampen bieten eine homogene Lichtverteilung.
Sie leuchten das Nahfeld vor dem Reifen ebenso aus wie die Ferne und bieten auch eine gewisse Breite, was wichtig beim Kurvenfahren ist. Und wenn das alles auch noch mit harmonischen Übergängen einhergeht, ist es die richtige Lampenwahl.

Richtige Einstellung
Jetzt muss die Fahrradbeleuchtung nur noch richtig eingestellt werden. Das ist meiner Erfahrung nach gar nicht so einfach beziehungsweise vom Umfeld abhängig. Geht es innerstädtisch hauptsächlich darum, gesehen zu werden, brauche ich bei schneller Fahrt im Dunkeln viel Licht in der Ferne. Nur so kann ich rechtzeitig Jogger oder Hundespaziergänger erkennen. Die zwangsläufig relativ weite Position des Lichtkegels kann mit Blendung des Gegenverkehrs einhergehen.
Mit der K-Nummer auf der sicheren Seite
Auf der relativ sicheren Seite sind Lampenbesitzer einer Frontbeleuchtung mit K-Nummer. Die K-Nummer ist ein Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes, die aus einem Wellensymbol, dem Großbuchstaben K und einer Zulassungsnummer besteht. Diese K-Nummer bürgt dafür, dass entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht von Streulicht geblendet werden.
Zu hoch eingestellte und nicht zugelassene Scheinwerfer sind nicht nur nervig, sondern richtig gefährlich. Zig Meter „Blindflug“ sind nicht witzig – sie können üble Kollisionen mit Fußgängern zur Folge haben. Warum andererseits so manche eher langsam fahrenden Zeitgenossen ihren Lichtkegel nur etwa 1,50 m vor dem Vorderrad scheinen lassen, ist mir auch nicht erklärlich. Was ich erst in dem Nahfeld sehe, ist „tot“ oder es ist zu spät zum Reagieren.
No-Go-Blitzer
Ein gefährlicher wie lästiger „neumodischer Kram“ sind blinkende oder gar blitzende Frontleuchten, die sicher nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind. Sie sind im Lichtermeer einer Großstadt als Zusatzlampe denkbar, auf einem dunklen Radweg garantiert nicht.
Kleiner, aber wichtiger Exkurs zur neuen Rechtslage (seit Juli 2017) der StVZO §67: „Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern“
- Dynamo-, Batterie-, Akku- und spezielle E-Bike-Beleuchtung sind gleichberechtigt
- Die „11 kg Regel“ ist weggefallen (wurde aber auch Zeit)
- Am Rad installierte blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind weiter untersagt!
- Es sind nur Lichter mit ~K-Nummer erlaubt
- Wahlweise dürfen ein oder zwei Scheinwerfer verwendet werden sowie eine Vielzahl von Rücklichtern
- Beleuchtung mit Tagfahrlicht-, Fernlicht-, und Bremslichtfunktion sind nun erlaubt
- Blinker sind nur für Liegefahrräder und Anhänger erlaubt
Das Thema ist dem Kraftfahrtbundesamt (Flensburg) so wichtig, dass es eine eigene Abteilung zur Prüfung der Einhaltung der oben genannten Vorschriften eingesetzt hat. Als Fahrradbeleuchtung verkaufen dürfen Händler nur noch die mit K-Nummer zugelassenen Lichter.
Fahrradbeleuchtung – was ist erlaubt?
Die Rechtslage geht weiter:
- Helmbeleuchtung & Zusatzbeleuchtung am Körper oder Accessoires (Rucksack) sind weiterhin erlaubt!
Aha, aber diese dürfen nicht mit einer extra Fahrradhalterung ausgestattet sein. Mit „Fahrradhalterung“ ist in dem Kontext eine spezielle Halterung gemeint, mit der man eine Lampe direkt am Fahrrad befestigt. Dazu zählt beispielsweise nicht eine Halterung für eine Helmlampe!
Helmlampen? Wer’s mag!
Immer beliebter werden Helmlampen, zu denen man verschiedene Ansichten vertreten kann. Nach neuer Rechtsprechung darf man sie als Zusatzlampe verwenden, wenn eine weitere Lampe mit StVZO-Zulassung verwendet wird. Alleinige sind also nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen.
Sinnvoll sind sie auf Feld, Wald und Wiese, wo sie Mountainbikern besonders bei „Nightrides“ gute Dienste leisten. Früher dachte ich, mir kommt im Dunkeln ein Zug oder ein schwankendes Dromedar entgegen.
Mittlerweile habe ich mich an die Helmlampen gewöhnt. In der Stadt kann der hoch positionierte Scheinwerfer zusätzliche Sichtbarkeit über Autodächern bieten. Andererseits wäre ich fast mal böse mit einem „Helmlampenradler“ kollidiert, weil ich ihn mit einem Jogger verwechselt hatte. Das passiert mit zwei Lampen oder tragbarer Sicherheitsbeleuchtung am Körper nicht mehr.
Gesehen werden
Licht bedeutet ja nicht nur sehen, sondern gleichermaßen gesehen werden. In dem Sinne gewinnt die passive Sicherheit immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören unter anderem „kreischgelbe“ (=screaming yellow) Jacken, Überschuhe oder Handschuhe, die in Verbindung mit Reflektoren wirksam dazu beitragen, Unfälle gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das ist einfacher als die Auswirkungen eines Unfalls zu mildern – wie beim Helm. Auch tragbare Sicherheitsleuchten, die als zusätzliches Licht am Körper angebracht werden können, helfen der Sichtbarkeit. Da gibt es Perfektionisten, die tragen eine Warnweste, die haben zwei oder gar drei Frontlampen und zum roten Hecklicht noch ein blinkendes Helmlicht.

Fahrradbeleuchtung – was ist sinnvoll?
Das Verrückteste in puncto Beleuchtung, was mir bisher vor die Augen kam, war ein Helm mit integriertem rotem Frontlicht und weißem Rücklicht. Herr, lass Hirn regnen! Richtig ist natürlich andersherum.
Außerdem gibt es neuerdings in den Helm integrierte Blinker. Das ist nicht erlaubt! Es gibt ein „gelerntes Sehen“ von Autofahrern, die einen Radfahrer an einem weißen Licht vorne, etwa in Lenkerhöhe und einem roten Licht am Gepäckträger oder am Sattelrohr erkennen. Sinnvoll kann eine tagsüber getragene Warnweste sein. Nachts wird sie bei weitem (im doppelten Sinn) von gutem Front- und Hecklicht überstrahlt.
Ein weiterer Beitrag zur Erhöhung der passiven Sicherheit ist das Fahren mit Taglicht vorne und hinten. Die vielen Spaziergänger mit Kopfhörern sollen mich wenigsten sehen, wenn sie das Fahrrad oder die Klingel schon nicht hören.
Ohne Licht? Unverantwortlich!
Ach ja, dann gibt es ja noch die Zeitgenossen, die nachts ohne Licht unterwegs sind. Abgesehen davon, dass sie sich selbst in größte Gefahr bringen, diskreditieren sie mich, weil ich als Radfahrer in den gleichen Topf geworfen werde wie die Radfahrer, die sich „sowieso nie an Verkehrsregeln halten“.
Beim Thema Fahrradbeleuchtung fällt mir im gleichen Atemzug der Schülerradverkehr ein. Da gibt es nach meiner Beobachtung „ein Licht am Ende des Tunnels“. Es sind immer weniger ohne Licht unterwegs, was den Vielfahrern unter den Schülern und der damit steigenden Fahrradkultur zuzuschreiben ist.
Fazit
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Aber klar ist, neue Lampen bringen viel Licht ins Dunkel. Also, springt über euren Schatten und lasst euch erleuchten!
PS: Eine Auswahl an Fahrradbeleuchtung sowie zusätzlicher Helm- & tragbarer Sicherheitsbeleuchtung findet ihr hier. Eine Auswahl an sichtbarer Kleidung hier.
Ja, eine vernünftige Beleuchtung ist nicht zu unterschätzen. Ich fahre öfters abends den Isarradweg in München, von Biergarten zu Biergarten, dieser ist rechts der Isar nicht beleuchtet. Schon damit man selber was sieht, sollte man vernünftiges Licht am Fahrrad haben.
Hallo Andy,
schon richtig, dass man gutes Licht am Rad haben sollte, wenn man von abends von Biergarten zu Biergarten fährt. Aber Vorsicht, bei zu viel Stationen könnte es passieren, dass Du die Lampe anhast .. (smile)!
Cheers & tschüss
Konrad
Hallo Arne,
so gesehen hast Du natürlich recht. Andererseits heißt es in der StVZO, die rückstrahlenden Leuchten müssten einheitlich rot sein, demnach wären keine gelben Leuchten zulässig. Ich will keine Paragraphenreiterei betreiben, etliche Vorschriften sind sicher interpretationsfähig. Wie ich im nächsten Satz ausgeführt habe, halte ich viel von „gelerntem Sehen“ und da gehört welches „Geflimmer“ auch immer am Helm (für mich) nicht dazu.
Viel wichtiger erscheint mir, dass Radfahrer gerade bei den aktuellen Bedingungen überhaupt ein halbwegs vernünftiges Licht haben. Meine diesbezüglichen Erfahrungen sind da eher düster.
Helle Grüße
Konrad
Hi, „Außerdem gibt es neuerdings in den Helm integrierte Blinker. Das ist nicht erlaubt!“
Woher kommt diese Erklenntnis? Meines Wissens werden Zusatz-Lampen oder -reflektoren, die nicht am Rad befestigt sind durch die StVZO nicht behandelt.
Das Blinker AM Rad befestigt nur bei mehrspurigen Rädern erlaubt sind ist mir bekannt. Das bedeutet aber für Helmblinker rein gar nichts.
Es ist also nicht verboten und damit erlaubt.